Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB John Levis – Holiday Trier City 

 

AGB 

§1 . Geltung der AGB


(1)Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweiseÜberlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachtenweiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgenausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.(2)Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzungzu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung desAnbieters.(3)Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbartwurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sieausdrücklich schriftlich bestätigt hat.



 §2 . Beherbergungsvertrag


(1)Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage desGastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damitdie Buchung annimmt (Antragsannahme).(2)Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, hafteter dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alleVerpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung desDritten vorliegt.(3)Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gasthiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung alsvertraglich vereinbart.



 §3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


(1)Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten unddie vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht demAusstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt derAnbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für diesubjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).


(2)Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm inAnspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise desAnbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen desAnbieters an Dritte.


(3)Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.


(4)Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zumachen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in derBuchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. DieBelegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigenschriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnungerhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemeinberechneten Preis.


(5)Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vierMonate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnetePreis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.


(6)Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie fürdie mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabeder Schlüssel fällig.


(7)Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemesseneVorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie diemit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mitder Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach derÜbermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach derÜbermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird dieseauch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mitAblehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten;er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8.Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt,entsprechend anzuwenden.


(8)Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderunggegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.


§4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung


(1)Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zubehandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner undNachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.


(2)Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassender Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper aufniedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.


(3)Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nachvorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tierenkann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherigeZustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe vonbis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.


(4)In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann derAnbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.


(5)Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung mitAngabe der Passnummer, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zurAnzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internetshaftet allein der Gast.


(6)Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in derFerienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachteDekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdemzum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä.verpflichtet.


(7) Die Gewerbliche Nutzung der Wohnung ist untersagt und führt zur sofortigen Wohnungsräumung. Bei Verdacht hat der Anbieter jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung.


(8) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. 


§5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)


(1)Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf derschriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis ausdem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruchnimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zuvertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.


(2)Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen,von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter dieRücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. DiesesRücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Rechtzum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall desLeistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.


(3)Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gastzur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgendenMaßgaben:


Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Anreise

  • Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises = 0%


Stornierung bis <1 bis 29 Tage vor Anreise

  • Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises = 100%


Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.


(4)Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter dieEinnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingespartenAufwendungen anzurechnen.


(5)Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 23.59 Uhr oder bis spätestens 60Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zuhaben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kannder Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.


(6)Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vomVertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zumRücktritt nicht verzichtet.


(7)Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertragzurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B

a) höhere Gewalt oderandere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglichmachen,

b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicherTatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oderbzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,

c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,

d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist. 


(8)Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechtsunverzüglich in Kenntnis zu setzen.

In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleisteteMietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtemRücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch desGastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schädenaufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.


§6 . Haftung; Verjährung

(1)Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist aufVorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach dengesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oderMängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oderauf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. DerGast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zubeseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.


(2)Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht alseingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesenVorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch fürWertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.


(3)Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in demHaus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnungschuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gastempfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Diesgilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Hausauswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).


(4)Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegenVorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.


§7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; VerspäteteRäumung


(1)Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.30 Uhr zur Verfügung. DieAnreise muss bis 23.59 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorabausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.30 Uhr kann ebenfalls nurerfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.


(2)Ist die Anreise in der Zeit zwischen 23:59 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieserZeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben


(3)Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweisoder Reisepass vorzulegen.


(4)Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 €verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnungund Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderesvereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schädenaufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB). 


(5)Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zurVerfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbietergegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 50,00 € (netto) beieiner Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbartenÜbernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. Darüber hinaus hat derAnbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehendenweitergehenden Schäden.


(6)Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an denAnbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mitdem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in derFerienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.


(7)Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz fürderen Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.


§8 . Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. 


§9 . Schlussbestimmungen


(1)Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieserAllgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oderErgänzungen durch den Gast sind unwirksam.


(2)Erfüllungs- und Zahlungsort ist Trier/ Deutschland. Allgemeiner Gerichtsstand ist Trier.


(3)Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik DeutschlandAnwendung.


(4)Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauchdes Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklichwidersprochen.


(5)Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, soberührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmungist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung amnächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.